Lechwehr

Städtebauförderung

Städtebauförderung

Bei Fragen zur Finanzierung von Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebau­förderung wenden Sie sich bitte an die Stadtkämmerei (für den baulichen, technischen und denkmalpflegerischen Bereich ist das Stadtbauamt bzw. das Bauordnungsamt zuständig).

Sanierung der Altstadt

Die Stadt Landsberg am Lech hat in der Altstadt insgesamt 10 Sanierungsgebiete ausgewiesen in denen die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden durch Zuschüsse gefördert werden kann. Diese Gebiete umfassen den Bereich vom Lech im Westen bis Epfenhauser Straße im Osten und vom Klösterl im Süden bis Sandauer Tor im Norden.

Zwei Sanierungsgebiete - Alte Bergstraße und Schranne - werden demnächst abgeschlossen. In allen städtebaulichen Denkmalschutz Sanierungsgebieten ist eine Förderung der Sanierungskosten im Rahmen des Bund-Länder-Städtebau­förderungsprogrammes weiterhin möglich. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (Kostenerstattungsbetrag), die auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden.

Notwendig für eine Beratung bzw. Berechnung einer möglichen Zuwendung sind folgende Unterlagen:

  •     Lageplan (Lage in einem Sanierungsgebiet)
  •     Baukosten (geschätzt nach DIN 276 oder anderer Ermittlung)
  •     Wohnflächenberechnung (qm)
  •     Flächenberechnung von Gewerbeflächen (qm)
  •     Voraussichtliche Höhe der möglichen Kreditzinsen

Da die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages sehr individuell und für jedes Vorhaben anders abläuft, kann hier kein Beispiel angegeben werden. Für eine individuelle Beratung steht Ihnen Frau Gast gerne zur Verfügung.

Zusätzlich zur vorher genannten Städtebauförderung hat die Stadt Landsberg am Lech ein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung” (Programm Stadtgestaltung) aufgelegt.
Hier können verschiedene kleinere Maßnahmen, die nicht in den Modernisierungs-, Instandsetzungsbereich fallen, gefördert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten Richtlinien, die heruntergeladen werden können (siehe unten). Die Abwicklung im Hause erfolgt analog der Städtebauförderung. Als Unterlagen reichen hier eine Kostenschätzung und eine Kurzbeschreibung der Maßnahme aus.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern bietet zu diesem Thema verschiedene Formulare und Muster an.