Die gewerberechtliche Anzeigepflicht
besteht bei Beginn, Verlegung und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes im Stadtgebiet Landsberg am Lech.
Bei einzelnen Gewerbearten ist zusätzlich zur Anzeige eine Erlaubnis erforderlich, wie z.B.:
- Makler, Bauträger, Baubetreuer, Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe
zuständig hierfür ist das Landratsamt Landsberg am Lech - Tel. 08191 / 129-0
- Gaststätten, Spielhallen, Schaustellung von Personen
zuständig hierfür ist die Stadt Landsberg am Lech (siehe unten “Gaststätten”)
BeiKapitalgesellschaften ist der Handelsregisterauszug bzw. ein Notarvertrag vorzulegen.
Für die selbständige Ausübung eines Handwerks ist eine Handwerkskarte erforderlich.
Auskünfte aus dem Gewerberegister (kein öffentliches Register) werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (z.B. bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.
| Die Gebühren betragen für: | Gewerbeanmeldung | 30,00 EUR |
 | Gewerbeanmeldung Makler | 40,00 EUR |
 | Gewerbeanmeldung GmbH, AG, KG, OHG | 45,00 EUR |
 | Gewerbeummeldung | 20,00 EUR |
 | Gewerbeabmeldung | 20,00 EUR |
 | Auskunft aus dem Gewerberegister | 12,50 EUR |
Formulare:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Beiblatt zur Gewerbemeldung