Archivierung von Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Landsberg am Lech
Gemäß Personenstandsreformgesetz vom 01.01.2009 ist das Stadtarchiv Landsberg am Lech zuständig für die Archivierung der Personenstandsregister und entsprechenden Sammelakten der Stadt Landsberg am Lech und ihrer Stadtteile Ellighofen, Erpfting, Pitzling (ab 1883) und Reisch (ab 1972). Grundlage hierfür ist die Satzung für das Stadtarchiv Landsberg am Lech vom 03.09.2002.
Demnach unterstehen der Zuständigkeit des Stadtarchivs im Jahr 2023:
Geburtenbücher mit Sammelakten ab 1876 bis einschließlich 1912,
Heiratsbücher mit Sammelakten ab 1876 bis einschließlich 1942,
Sterbebücher mit Sammelakten ab 1876 bis einschließlich 1992.
Elektronisch geführte Namensregister stehen für Auskünfte zur Verfügung.
In den Folgejahren kommt jeweils ein Jahrgang dazu.
Darüber hinaus befinden sich im Stadtarchiv bzw. Standesamt Personenstandsregister aus dem ehemaligen "Standesamt Landkreis Landsberg". Es handelt sich um Personenstandsfälle der Jahre 1971 bis einschließlich 1981 aus verschiedenen Gemeinden des Landkreises Landsberg, die in diesen Jahren kein eigenes Standesamt führten. Die Stadt Landsberg am Lech führte in dieser Zeit die entsprechenden Register. Betroffen sind: Beuerbach, Entraching, Epfenhausen, Eresing, Finning, Geretshausen, Hagenheim, Hechenwang, Hofstetten, Holzhausen bei Buchloe, Hurlach, Igling, Kaltenberg (nur 1971-1972), Lengenfeld, Oberbergen, Oberfinning, Oberigling, Obermeitingen, Obermühlhausen (nur 1971), Penzing, Pestenacker, Petzenhausen, Pürgen, Ramsach, Scheuring (1971-1977), Schöffelding, Schwabhausen, Schwifting, Stoffen, Thaining (1971-1978), Ummendorf, Unterfinning, Unterigling, Untermühlhausen, Weil und Windach.
Die vom Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen können gemäß Satzung als Archivgut benutzt werden, soweit ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft gemacht werden kann und Schutzfristen nicht entgegenstehen. Die Zulassung zur Benutzung kann darüber hinaus versagt oder von Auflagen abhängig gemacht werden, wenn zum Beispiel schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. Ein „berechtigtes Interesse“ liegt laut Satzung dann vor, „wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.“
Es gelten die Fristen der Satzung, demnach darf Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, erst 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen benutzt werden. Ist der Todestag nicht festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Wegen Berücksichtigung schutzwürdiger Belange Dritter und aus konservatorischen Gründen ist eine Benutzung der Personenstandsunterlagen nur durch Überlassung von Kopien oder durch Erteilung von Auskünften möglich. Eine selbständige Einsichtnahme in die Unterlagen durch die Archivbenutzer ist aus den genannten Gründen nicht möglich.
Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt. Die Anfertigung von (beglaubigten) Kopien bzw. Auszügen nach Archivrecht ist möglich. Die Erhebung von Archivgebühren regelt die Gebührensatzung für das Stadtarchiv.
Anfragen richten Sie bitte schriftlich an das Stadtarchiv Landsberg am Lech.
Standesamtsbezirke im Landgericht Landsberg im Jahre 1877 (gem. Ortschaftenverzeichnis von Bayern):
A. Kombinierte Standesämter
Standesamt Egling: Gemeinden Egling und Heinrichshofen
Standesamt Epfenhausen: Gemeinden Epfenhausen und Untermühlhausen
Standesamt Greifenberg: Gemeinden Greifenberg und Beuern
Standesamt Hofstetten: Gemeinden Hofstetten und Hagenheim
Standesamt Penzing: Gemeinden Penzing und Ramsach
Standesamt Schmiechen: Gemeinden Schmiechen und Unterbergen
Standesamt Schwabhausen: Gemeinden Schwabhausen und Kaltenberg
Standesamt Schwifting: Gemeinden Schwifting und Reisch (bis einschl. 1971)
Standesamt Stadl: Gemeinden Stadl, Mundraching und Pflugdorf
Standesamt Stoffen: Gemeinden Stoffen, Lengenfeld, Pitzling (bis einschl. 1882), Ummendorf
Standesamt Unterwindach: Gemeinden Unterwindach und Oberwindach.
B. Die übrigen nicht speziell aufgeführten Gemeinden verfügten über ein eigenes Standesamt (Stand: 1877).
Autorin: Elke Müller