06.02.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplan mit Grünordnung „Ost 1, 10. Änderung
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Die Mitglieder des Bauplanungs- und Umweltausschusses des Landsberger Stadtrates haben bereits in ihrer Sitzung am 14. Juli 2021 auf Antrag des Landratsamtes Landsberg am Lech die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Ost 1, 10. Änderung“ beschlossen. Der damalige Aufstellungsbeschluss beinhaltete auch für die beruflichen Schulen, den städtischen Bauhof, die Stadtwerke Landsberg KU sowie das Agrarbildungszentrum ein gemeinsames Parkhaus zu schaffen. Die Planung hierfür schreitet allerdings langsamer voran als die zeitlich dringende Sanierung der beruflichen Schulen. Um die Baurechtschaffung für die Umbauten der beruflichen Schulen nicht weiter zu verzögern, soll nun die Bebauungsplanänderung hierfür ohne Berücksichtigung der Parkhauskonzeption vorgezogen werden.
Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung „Ost 1, 10. Änderung“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Wo befindet sich das Plangebiet?
Das gegenständliche Planungsgebiet mit einer Größe von ca. 5,01 ha befindet sich im Osten der Stadt Landsberg am Lech und umfasst die Flurstücke mit den Nummern 1420/10, 1420/11, 1420/25 und 1420/28, alle Gemarkung Landsberg am Lech. Nördlich grenzt der Quartierspark „Am Kornfeld“ (öffentliche Grünfläche) an den Änderungsbereich. Nordwestlich liegt das Agrarbildungszentrum. Westlicher Nachbar ist der städtische Bauhof. Östlich und südlich verläuft die Spitalfeldstraße. Südlich schließt sich ein Gewerbegebiet mit vereinzelter Wohnnutzung (Betriebsleiterwohnungen) an. Der Geltungsbereich selbst umfasst die Berufsschule mit Außenanlagen und Stellplätzen und ist weiträumig von Heckenstrukturen und Bäumen umgeben.
Was ist Anlass und Zielsetzung der Planung?
Das Landratsamt Landsberg am Lech beabsichtigt, ihre beruflichen Schulen an der der Spitalfeldstraße zu sanieren, entsprechend den Anforderungen als Ausbildungsstätte zu modernisieren und zu erweitern. Neben den baulichen Maßnahmen ist auch eine grundlegende Neugestaltung der Freiflächen geplant. Hierzu hat der Kreisausschuss am 18. Mai 2021 den entsprechenden Beschluss zur Generalsanierung und Erweiterung gefasst.
Planungsrechtliche Ausgangslage
Die Erweiterungsmaßnahmen, die teilweise außerhalb der Baufenster des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ost 1, 9. Änderung“ (Nr. 1119) liegen, erfordern eine Änderung des aktuellen Bebauungsplans. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet bereits als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Berufsschule“ dargestellt. Ferner ist der vorhandene Sportplatz als „Grünfläche für Sport“ dargestellt. Die im gegenständlichen Bebauungsplan Nr. 1119/1 „Ost 1, 10. Änderung“ vorgesehenen Nutzungen entwickeln sich aus dem geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech. Eine Änderung ist daher nicht erforderlich.
Wie erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannter Bebauungsplanvorentwurf, die Satzung mit Begründung, der Umweltbericht sowie ein faunistisches Gutachten mit artenschutzrechtlicher Bewertung in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/
Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarung möglich?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Ziert von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 – 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Stellungnahme während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91 / 1 28 – 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).
Landsberg am Lech, 06. Februar 2025
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin