Lechwehr

06.07.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung Nr. 2600 „Katharinenstraße 52“ einschließlich der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB
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Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 30. Januar 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Katharinenstraße 52“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die inzwischen gefertigten Bauleitplanvorentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse in der Sitzung am 19. Juni 2024 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Wo befindet sich das Plangebiet?
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Katharinenstraße 52, 86899 Landsberg am Lech, Flur Nr. 852, Gemarkung Landsberg am Lech. Es wird durch eine Zufahrt von der Katharinenstraße her erschlossen und hat eine Größe von 8.620 m². Das Plangebiet ist durch den Wiesenhang des Lechhochufers geprägt. Der westliche Bereich des Hanges ist bewaldet. Nördlich grenzt der temporär wasserführende Hungerbach mit anschließender Kleingartensiedlung an. Im ebenen Teil befindet sich ein aufgelassenes landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Langfirsthof mit ca. 30 m Länge und einem dazu querstehenden Stadel sowie weiteren kleineren Nebengebäuden. In den ebenen Bereichen und entlang der Zufahrt sowie teilweise im Wiesenhang sind Einzelbäume vorhanden. Im Nordosten befindet sich eine Reihenhaussiedlung. Im Süden an der Hangoberkante erstreckt sich Wohnbebauung (Einfamilien- und Reihenhäuser), die über die Johann-Arnold-Straße und die Ignaz-Kögler-Straße erschlossen wird.

Was ist geplant?
Das Plangebiet ist planungsrechtlich als Außenbereichsfläche im Innenbereich eingestuft (§ 35 BauGB). Der Bebauungsplan wird benötigt, um im Geltungsbereich zwei Wohnhäuser anstatt der aufgegebenen landwirtschaftlichen Nutzung zu errichten. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren wird erforderlich, da die aktuellen Darstellungen (sonstige Grünfläche, waldähnliche Bestockung, Einzelbaum) in einem Teilbereich als „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden sollen.

Was sind die Ziel der Planung?
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Wohnraum im Bereich des aufgelassenen landwirtschaftlichen Gehöfts an der Katharinenstraße 52, 86899 Landsberg am Lech, zu schaffen. Dabei sollen nachstehende Belange umgesetzt werden:

Berücksichtigung der Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Stärkung der Wohnraumversorgung
Flächenschonender Umgang mit Baulandflächen durch Umstrukturierung des Baubestandes unter Berücksichtigung der Innenentwicklung
Entwicklung einer qualitätsvollen und standortangemessenen Wohnbebauung in innenstadtnaher Lage
Entwicklung qualitätsvoller Grün- und Freiflächen unter Berücksichtigung der Hangsituation, des Hungerbaches und der Kleingärten
Sicherung einer qualitätsvollen Bewaldung des Lechhanges
Die Erschließung des Gebietes ist über einen Eigentümerweg von der Katharinenstraße aus vorgesehen. Für diesen Eigentümerweg werden vertraglich Geh- und Fahrtrechte für die Öffentlichkeit vereinbart.

Was sind die Auswirkung auf den bestehenden Bebauungsplan?
Das Plangebiet wird teilweise vom einfachen Bebauungsplan „Nutzungsbeschränkung Altstadt und Zufahrtsbereich“ erfasst. Der Bebauungsplan „Katharinenstraße 52“ ersetzt zukünftig den hineinragenden Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nutzungsbeschränkung Altstadt und Zufahrtsbereich“ vollständig.

Wann und wo erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Montag, 08. Juli 2024 bis einschließlich Freitag, 09. August 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt.

Dabei stehen die Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, die Begründungen mit Umweltberichten, ein naturschutzfachliches Kurzgutachten, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), ein geotechnischer Bericht, ein Baugrund- und Gründungsgutachten, eine orientierende Erkundung der Böden auf Schadstoffe, ein Erschließungsplan, ein Überflutungsnachweis und die aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zur Verfügung.

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Wie gestalten sich die Öffnungszeiten?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer (Telefon: 0 81 91/1 28-2 40) oder elektronischer Terminvereinbarung (E-Mail: claus.mueller[at]landsberg[dot]de) auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bereits vor?
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben den Umweltberichten, dem naturschutzfachlichen Kurzgutachten und der saP auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Landsberg am Lech als untere Naturschutz- und untere Bodenschutzbehörde, des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim sowie der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Tiere
Aufnahme von Vergrämungsmaßnahmen für die Zauneidechse und Installation einer fledermausfreundlichen Beleuchtung.

Schutzgut Boden / Fläche
Aufforderung zum Nachweis flächensparender Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten.

Behördliche Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen, falls im Zuge der Baumaßnahme gefahrenverdächtige Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen vorgefunden werden.

Aufforderung zur Berücksichtigung und Darlegung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung. So ist der naturschutzrechtlich angestrebte Zielzustand von Flächen genau zu definieren (z.B. Vorgabe als Magerwiese). Die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des angestrebten Zielzustandes müssen konkret vorgegeben werden (z.B. Angaben zur Pflege der Magerwiese). Ferner ist der Zeitraum, in dem der angestrebte Zustand erreicht werden soll, festzulegen.


Schutzgut Wasser 
Informationen, wonach über Altlasten kein gesammeltes Niederschlagswasser versickert werden darf.

Hinweise, wonach Grund-, Dränage- und Quellwasser nicht in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal eingeleitet werden darf.

Empfehlung zur Aufnahme von baulichen Vorsorgemaßnahmen, die das Eindringen von Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen in Erd- und Kellergeschosse verhindern.

Hinweis zur Aufnahme von wasser- und luftdurchlässigen Materialien bei der Anlegung von Stellplätzen und Zugängen.

Wie können Stellungnahmen abgegeben werden?
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder elektronisch (claus.mueller@landsberg.de) eingereicht werden. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten (Telefonnummer: 0 81 91/1 28-2 40,     E-Mail: claus.mueller[at]landsberg[dot]de).

Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 03. Juli 2024
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin