09.04.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanvorentwurf mit Grünordnung „Klinikum, Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße“ verbunden mit der 88. Änderung des Flächennutzungsplans
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2020, aktualisiert in der Sitzung des Stadtrates am 19. Juni 2024, die Aufstellung des Bebauungsplans „Klinikum, Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße“ verbunden mit der Einleitung zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Klinikum, Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße“ sowie der Beschluss zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Wo liegt das Plangebiet?
Der zu überplanende ca. 8,64 ha große Bereich liegt in Westen des Stadtgebiets und umfasst die Bestandsgebäude des Klinikums, den Bereich Bolzplatz West, den Besucherparkplatz mit den sich westlich anschließenden landwirtschaftlichen Grundstücken Flur Nrn. 3359/25, 3719, 3720, alle Gemarkung Landsberg am Lech.
Der Geltungsbereich wird im Norden von der Breslauer Straße sowie teilweise von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit den Flur Nrn. 3356 und 3356/2, beide Gemarkung Landsberg am Lech, begrenzt. Im Osten wird der Geltungsbereich, unter Ausschluss des Baugebietes „Frieda-Weber-Straße“ durch die Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße sowie den östlich des Klinikums verlaufenden Hangbereich flankiert. Im Süd-Westen endet der Geltungsbereich am „Kinderhaus Römerauterrasse“, im Süd-Osten etwa auf Höhe des Hubschrauberlandeplatzes des Klinikums. Im Westen bildet ein städtischer Wirtschaftsweg mit der Flur Nr. 3695, Gemarkung Landsberg am Lech, und der Lagebezeichnung „Zweiter Geräumtweg im verteilten Stadtwald“ die Grenze.
Was ist geplant?
-Fachärztehaus und Gesundheitsamt
Ein Fachärztehaus mit integriertem Gesundheitsamt soll dort neu errichtet werden, wo bisher drei Bestandsgebäude mit Klinik-Verwaltung, Krankenpflegeschule und Gesundheitsamt nördlich des Klinikums stehen. Für den Neubau sind zwei Geschosse und an der Nordseite ein zurückversetztes drittes Staffelgeschoss vorgesehen.
-Funktionsneubau
Direkt im südlichen Anschluss an das Bestandsgebäude des Klinikums ist ein Funktionsneubau vorgesehen. Der Anbau ist dreigeschossig geplant. Hier sollen zukünftig die Funktionen Stationärer OP-Trakt, Intensivtherapie, Geriatriestation, Sterilgutversorgung, Notaufnahme, Bereitschaftsdienstzimmer, Erweiterung Kindermedizin, Kinderstation, Gynäkologische Station und Palliativmedizin-Station untergebracht werden.
-Stellplätze
Für die Unterbringung der Stellplätze ist unter dem Fachärztehaus mit Gesundheitsamt und dem Klinikvorplatz eine Tiefgarage für etwa 125 Pkw vorgesehen. Weitere Stellplätze sind in einem Parkhaus westlich der Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße geplant.
-Fußwegeerschließung
Östlich und südlich des Bestandsgebäudes des Klinikums soll eine Fußwegeerschließung geschaffen werden.
-Stichstraße
Von der Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße ist nach Westen abzweigend eine neue Stichstraße vorgesehen.
-Pflegeheim
Die neue Stichstraße soll ein Baufeld erschließen, welches für die Errichtung eines Pflegeheims mit etwa 150 stationären Pflegeplätzen sowie ca. 30 Tagespflegeplätzen vorgesehen ist. Der Baukörper in U-Form soll vier Geschosse erhalten.
-Wohnen
Am Ende der Stichstraße soll im südlichen Bereich Wohnbebauung für ca. 120 Wohnungen entstehen. Die Gebäude sind aktuell mit drei Geschossen geplant.
-Tennisplatz und Bolzplatz
Ebenfalls am Ende der neuen Stichstraße, aber nördlich davon, sollen vier Tennisplätze sowie ein eingeschossiges Vereinsheimgebäude sowie die Nutzung des Bolzplatzes untergebracht werden.
Was sind die Planungsziele
- Sicherung und Stärkung des Standortes Klinikum Landsberg am Lech zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung
- Aufwertung Ortsrand mit angrenzendem Offenland
- Schaffung eines Angebots an Naherholung sowie Erhalt der Bolzplatznutzung
- Aufwertung der Verkehrsflächen unter Berücksichtigung folgender Aspekte
- Stadträumlich qualitätsvoller Ortseingang
- Schaffung von sicheren und gut nutzbaren Fuß- und Radwegen, insbesondere im Kreuzungsbereich Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße / Breslauer Straße
- Fußwegeverbindung entlang der Hangkante
- Schaffung eines zeitgemäßen Angebotes an Stellplätzen
Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan
Gemeinsam mit dem Klinikum Landsberg am Lech und dem Landkreis Landsberg am Lech soll mit der vorgesehenen Planung die medizinische Versorgung von Morgen ermöglicht und im Vergleich zu heute erweitert und modernisiert werden. Die aktuellen bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten müssen dafür angepasst werden. Aus diesem Grund ist parallel zum Bebauungsplan die 88. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Wann und wo erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannte Bauleitplanvorentwürfe (Planzeichnungen und textliche Festsetzungen), die Begründungen, die Umweltberichte und verschiedene Gutachten (Verkehrs-, Schall-, faunistisches und baugeologisches Gutachten, ein Energie- und Schwammstadtkonzept) in der Zeit vom 11. April 2025 bis einschließlich 14. Mai 2025 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die kompletten Unterlagen finden sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/.
Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße. 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar. Der Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.
Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarungen möglich?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden.
Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.
Warum erfolgt die Beteiligung?
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.
Was ist mit dem Datenschutz?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Landsberg am Lech, 09. April 2025
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin