Lechwehr

10.08.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

1. Die Verbandsversammlung hat die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband Innovationscampus Penzing-Landsberg (Entschädigungssatzung) beschlossen. Die Entschädigungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Entschädigungssatzung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech veröffentlicht. Laut § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Innovationscampus Penzing - Landsberg i. V. m. § 37 der Geschäftsordnung 2020 - 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech wird die Entschädigungssatzung vom 9. August 2023 bis 20. September 2023 in der Verwaltung der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2.07 niedergelegt.

2. Die Entschädigungssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Landsberg am Lech, 08.08.2023
1. V.

Moritz Hartmann

2. Bürgermeister