15.05.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanverfahren „Katharinenanger, 7. Änderung – Kindertagesstätte“ mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Landsberg am Lech;
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 06. März 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Katharinenanger, 7. Änderung –Kindertagesstätte“ (Nr. 2177) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Katharinenanger, 7. Änderung – Kindertagesstätte“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Wo befindet sich das Plangebiet?
Das zu überplanende ca. 1.732 m² große Gebiet liegt im Süden der Stadt Landsberg am Lech, im Bereich der ehemaligen Saarburgkaserne. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die städtischen Flurstücke Nrn. 2668/146 (Weg) und 2668/147 (Grünfläche), beide Gemarkung Landsberg am Lech. Der Geltungsbereich grenzt im Norden an die Irving-Heymont-Straße, im Osten schließt sich das Staatliche Bauamt Weilheim (Servicestelle Landsberg) an. Im Süden verläuft die Geschwister-Scholl-Straße. Im Westen befindet sich das Anwesen Irving-Heymont-Straße 2 (ehemaliges Offizierskasino).
Was ist geplant?
Geplant ist die Errichtung einer bis zu fünfgruppigen und bis zu zweigeschossigen Kindertageseinrichtung, um zukünftig den Bedarf von Kinderkrippen und Kindergartenplätzen in der Stadt Landsberg mit ihren Ortsteilen zu sichern. In der Sitzung des Stadtrates am 13. Dezember 2023 wurde die Realisierung des in einer Machbarkeitsstudie vorgestellten Neubaus auf dem betreffenden Areal beschlossen (Projektbeschluss).
In den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen „Katharinenanger“ und „Katharinenanger, 4. Änderung“ ist das Plangebiet als „öffentliche Wegeverbindung“ und „öffentliche Grünfläche“ festgesetzt. Der Flächennutzungsplan stellt für die Baugrundstücke eine öffentliche Grünfläche dar. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung “Kindertagesstätte“ nicht zu. Zur Umsetzung ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.
Was sind die angestrebten Planungsziele?
- Bestandsorientierte Bebauung unter Berücksichtigung des Gebietscharakters;
- Orientierung der Höhenentwicklung an den umliegenden bestehenden Gebäuden;
- Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Flächensparender Umgang mit Grund und Boden - Minimierung versiegelter Flächen;
- Verträgliche Erschließung im Hinblick auf die Bewohner der umliegenden Wohngebäude;
- Erhalt des wertvollen Altbaumbestandes mit Integration in die Außenlangen;
Welches Verfahren kommt zur Anwendung?
Es soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Entsprechend den fachlichen Vorgaben aus § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB darf der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, was beim vorliegenden Bebauungsplanentwurf zutrifft.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Das Auslegungsverfahren wird -wie hier- mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gestartet. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Der Flächennutzungsplan soll im Anschluss im Wege der Berichtigung angepasst werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Wann und wo erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung? Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Montag, 03. Juni 2024 bis einschließlich Freitag, 05. Juli 2024, auf der Internetseite der Stadtverwaltung Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil und der Begründung zur Verfügung. Der Begründung liegen als Anlagen auch die nachstehenden Unterlagen bei:
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Datum vom 28. Februar 2024
- Geotechnischer Bericht mit Datum vom 23. Februar 2024
- Schadstoffuntersuchung mit Datum vom 13. März 2024
- Untersuchung Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze – Mensch mit Datum vom 13. März 2024
Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).
Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB). Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarungen möglich?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nr. 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Stellungnahmen während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB). Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28- 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Das Gremium entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bauleitplanes führt.
Hinweis:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Sätze 1 und 2 BauGB).
Landsberg am Lech, 15. Mai 2024
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin