17.10.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südliche Vogt-Straße“ mit Anpassung des Flächennutzungsplans
2. Satzung der Stadt Landsberg am Lech über die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Südliche Vogt-Straße“
Zu 1 Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Südliche Vogt-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südliche Vogt-Straße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Plangebiet:
Das Planungsgebiet mit einer Größe von 1,87 ha liegt nördlich der Altstadt und wird im Norden durch die Hopfengartenstraße, im Osten durch die Adam-Vogt-Straße, im Westen durch die Weiherstraße und im Süden durch die Augsburger Straße begrenzt. Der exakte Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan (rote Umrandung) zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Ziel der Planung:
Das Planungsgebiet grenzt im Süden an die stark befahrene Augsburger Straße. Westlich der Weiherstraße schließt sich eine überwiegend homogene und einheitliche Bebauungsstruktur an. Dagegen kann die Bebauungsstruktur nördlich und östlich des Gevierts als heterogen mit diversen Vorder- und Rückbebauungen bezeichnet werden.
Insgesamt ist jedoch der Charakter des Gevierts mit mehr oder weniger dichter Bebauung, die durch die meist zurückgelegenen Grünbereiche eine erhebliche Aufenthaltsqualität erfährt, sowie einer Orientierung von gewerblicher Nutzung zur Augsburger Straße hin, klar ablesbar.
Auf Grundlage einer durchgeführten Bestandsaufnahme und Untersuchung der bestehenden städtebaulichen Strukturen wurde seitens der Stadt eine Studie mit konkreten Entwicklungsabsichten erarbeitet.
Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende städtebaulichen Ziele festgehalten werden:
- bestandsorientierte Bebauung unter Berücksichtigung des Gebietscharakters
- Sicherung der gärtnerischen und gewerblichen Nutzungen im Geviert
- Definition und Fassung der Straßenräume durch eine entsprechende Stellung der geplanten Gebäude begleitend zu den bestehenden Erschließungsstraßen
- Orientierung der Höhenentwicklung an den umliegenden, bestehenden Gebäuden
- perspektivischer Geschosswohnungsbau im südlichen Bereich
- perspektivische Bebauung mit Reihenhäusern im nördlichen Bereich
Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende grünordnerische Ziele festgehalten werden:
- Minimierung versiegelter Flächen
- Entwicklung privater Grünflächen
- Erhalt der einseitigen Lindenallee entlang der Weiherstraße
- Erhalt des Baumbestandes im südlichen Bereich des Planungsgebiets
Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende verkehrsplanerischen Ziele festgehalten werden:
- verkehrsberuhigter Bereich
Zu 2: Veränderungssperre
Ebenfalls in der Sitzung am 11. Oktober 2023 hat der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech zur Sicherung der Planung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Südliche Vogt-Straße“ eine Veränderungssperre nach den §§ 14 ff BauGB als Satzung beschlossen. Auch dies wird hiermit bekannt gemacht. Die Veränderungssperre ist ein Instrument zur Sicherung der städtebaulichen Planung. Sie hat den Inhalt, dass
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen,
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde in Abstimmung mit dem Landsberger Stadtrat.
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Flur Nrn. 1100/14, 1100/22, 1100/4, 1100/2, 1100/20, 1100/24, 1100/23, 1100/25, 1100/12, 1100/26, 1100/15, 1100/5, 1100/13, 1100/10, 1100/17, 1100/19, 1100/9, 1100/8, 1100/3, 1100/21, alle Gemarkung Landsberg am Lech. Im beigefügten Lageplan ist der Geltungsbereich der Veränderungssperre rot umrandet.
Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung durch Aushang an den offiziellen Amtstafeln der Stadt Landsberg am Lech (Kernstadt, Ellighofen, Erpfting, Pitzling, Reisch) in Kraft (19. Oktober 2023). Sie hat zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB), sofern sie nicht verlängert wird (§ 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BauGB).
Die Satzung liegt, einschließlich der Grundstückskarte, im Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 1. OG, Zimmer Nr. 1.23 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/
Hinweis nach § 18 Abs. 3 BauGB:
Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).
Landsberg am Lech, 17. Oktober 2023
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin