17.12.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt
Stadtsanierung Landsberg am Lech
Nochmalige Verlängerung der Sanierungssatzungen 1 - 10
Die Stadt Landsberg am Lech hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der Stadtsanierung die historische Altstadt kontinuierlich aufzuwerten und so die Qualität sicherzustellen.
Sanierungsgebiete in der Landsberger Altstadt
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch –BauGB-). In der Stadt Landsberg am Lech gibt es derzeit 10 Sanierungsgebiete, die sich alle in der Landsberger Altstadt befinden.
- Sanierungsgebiet 1: Schranne
- Sanierungsgebiet 2: Alte Bergstraße
- Sanierungsgebiet 3: Alte Bergstraße Nord
- Sanierungsgebiet 4: Vorderer- und Hinterer Anger
- Sanierungsgebiet 5: Hauptplatz
- Sanierungsgebiet 6: Klösterl
- Sanierungsgebiet 7: Schlossberg
- Sanierungsgebiet 8: Südlicher Hofgraben
- Sanierungsgebiet 9: Lechstraße
- Sanierungsgebiet 10: Jesuitengarten
Aufgrund neuer Entwicklungen soll künftig auch der Bahnhof und die sich auf der anderen Seite der Gleise befindliche Kiesfläche mit den räumlich-funktional zusammenhängenden Grundstücken der Stadtsanierung zugänglich gemacht werden. Der Landsberger Stadtrat hat daher, neben dem Einleitungsbeschluss zum geänderten Umgriff der Vorbereitenden Untersuchungen „Altstadt Landsberg am Lech“, in seinen Sitzungen am 22. November 2023 und 19. Juni 2024 Verlängerungen der Sanierungssatzungen 1 - 10 bis zum 31. Dezember 2024 beschlossen.
Nochmalige Verlängerung der Sanierungssatzungen
Für den erweiterten Untersuchungsraum mussten unter anderem die Bestandsaufnahme und die Analyse neu erarbeitet werden. Derzeit laufen die Beteiligungen der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Laufzeiten der förmlichen Beteiligungsverfahren sind jeweils bis einschließlich 20. Dezember 2024 angesetzt. Der Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen, inklusive der Beteiligung Betroffener und Träger öffentlicher Belange, sowie eine daraus eventuell resultierende Überarbeitung der Unterlagen, ist für das erst Quartal 2025 geplant. Um keine Förderlücken oder Lücken zur steuerlichen Abschreibung gemäß § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) zu generieren, hat der Landsberger Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 eine erneute Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzungen 1 - 10 bis nunmehr 31. März 2025 beschlossen (§ 235 Abs. 4 BauGB). Der Beschluss zur Verlängerung der Sanierungssatzungen wird hiermit gemäß und § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB und § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Internet
Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Landsberg am Lech, 17. Dezember 2024
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin