18.11.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Stadtsanierung Landsberg am Lech
Auslegung des Abschlussberichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen
Hier: Förmliche Beteiligung der Betroffenen
Die Stadt Landsberg am Lech hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der Stadtsanierung die historische Altstadt kontinuierlich aufzuwerten und so die Qualität sicherzustellen.
Sanierungsgebiete in der Landsberger Altstadt
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch -BauGB-). In der Stadt Landsberg am Lech gibt es derzeit 10 Sanierungsgebiete, die sich alle in der Landsberger Altstadt befinden.
- Sanierungsgebiet 1: Schranne
- Sanierungsgebiet 2: Alte Bergstraße
- Sanierungsgebiet 3: Alte Bergstraße Nord
- Sanierungsgebiet 4: Vorderer- und Hinterer Anger
- Sanierungsgebiet 5: Hauptplatz
- Sanierungsgebiet 6: Klösterl
- Sanierungsgebiet 7: Schlossberg
- Sanierungsgebiet 8: Südlicher Hofgraben
- Sanierungsgebiet 9: Lechstraße
- Sanierungsgebiet 10: Jesuistengarten
Verlängerung der Sanierungssatzungen
Da in den Gebieten 1-10 noch Sanierungsmaßnahmen laufen, wurden die befristeten Satzungen mit Beschluss des Landsberger Stadtrates vom 19. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert, um derzeit noch laufende Maßnahmen abzuschließen zu können (§ 235 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Neufestlegung eines (einheitlichen) Sanierungsgebietes
Innerhalb der Verlängerungsfrist soll eine neue, einheitliche Sanierungssatzung erarbeitet werden, die die bisherigen zehn einzelnen Sanierungsgebiete zu einem Sanierungsgebiet in der Altstadt zusammenfasst. Aufgrund aktueller Entwicklungen soll auch der Bahnhof und die sich auf der anderen Seite der Gleise befindliche Kiesfläche mit den räumlich-funktional zusammenhängenden Grundstücken in den Umgriff mit einbezogen werden. So können städtebauliche Entwicklungen, vor allem im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Mobilität, berücksichtigt und dem Funktionsverlust des Bahnhofs entgegengewirkt werden. Aus dem beigefügten Lageplan ist der Umgriff des geplanten einheitlichen Sanierungsgebietes zu entnehmen. Der Plan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Vorbereitende Untersuchungen
Die Stadt Landsberg am Lech hat vor der förmlichen Festlegung des (neuen) Sanierungsgebiets die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 140 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 141 Abs. 1 BauGB). Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.
Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen
Inzwischen wurden die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt und mit der Analyse, dem Rahmenplan und einem Maßnahmenkatalog in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Aus der Analyse und den daraus resultierenden Maßnahmen wurde ein neuer Umgriff herausgearbeitet, der im nächsten Schritt vom Landsberger Stadtrat als neues Sanierungsgebiet festgelegt werden muss.
Der Abschlussbericht wird zusammen mit dem Entwurf der zukünftigen Sanierungssatzung ab Montag, den 18. November 2024 bis einschließlich Freitag, den 20. Dezember 2024 auf der auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/bauen-wohnen/stadtentwicklung/vorbereitende-untersuchungen-der-altstadt/ präsentiert.
Ferner liegt der Abschlussbericht mit dem Satzungsentwurf im vorgenannten Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro ist mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Förmliches Beteiligungsverfahren
Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen der Möglichkeiten beraten werden (§ 137 BauGB).
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist (§ 138 BauGB).
Während der vorgenannten Auslegungsfrist haben Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene Gelegenheit, sich über den Abschlussbericht, den Prozess und die Sanierungsziele zu informieren. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt Stellungnahmen abzugeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen per Post sind an die Stadt Landsberg am Lech, Stadtplanung und Mobilität, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, oder elektronisch (E-Mail: leonie.viktor@landsberg.de) zu richten. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische (Tel.-Nr.: 0 81 91/1 28-4 09) oder elektronische Terminvereinbarung (E-Mail: leonie.viktor@landsberq.de) gebeten.
Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung (Tel. Nummer: 0 81 91/ 1 28 -4 09, E-Mail: leonie.viktor@landsberg.de) auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Landsberg am Lech, 13. November 2024
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
Einen Vorschlag zum Umgriff des Untersuchungsgebietes finden Sie hier.