Lechwehr

19.02.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanvorentwurf mit Grünordnung „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ verbunden mit der 73. Änderung des Flächennutzungsplans
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Landsberger Stadtrats hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2017, aktualisiert in der Sitzung des Stadtrates am 28. Oktober 2020, die Aufstellung des Bebauungsplans „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ verbunden mit der Einleitung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ sowie der Beschluss zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Wo liegt das Plangebiet?
Der zu überplanende Bereich liegt in Norden des Stadtgebiets und umfasst das mit einem Lebensmitteldiscount-, einem Drogeriemarkt und Parkplätzen bebaute Grundstück Augsburger Straße 60/62, 86899 Landsberg am Lech, Flur Nr. 4279, Gemarkung Landsberg am Lech. Das Gebiet liegt in einem bestehenden, im unmittelbaren Umfeld stark gewerblich geprägten Mischgebiet. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Augsburger Straße begrenzt. Nördlich schließt sich ein Schnellrestaurant, im Süden ein Gewerbebetrieb an das Bebauungsplangrundstück an. Im Osten liegt die eingleisige Bahnstrecke Kaufering-Landsberg, die auf ihrer östlichen Seite von einem Fuß- und Radweg flankiert wird. Mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 65 m in ost-westlicher und ca. 150 m in nord-südlicher Richtung umfasst der Geltungsbereich der Bauleitpläne ca. 0,91 ha.

Was ist geplant?
Nach der im Jahr 2016 erfolgten Neuerrichtung des Drogeriemarkts im Süden des Grundstücks will der Grundstückseigentümer auch den aus den 1990er Jahren stammenden Discountmarkt im Norden durch einen Neubau ersetzen. Die geplante Umstrukturierung und Erweiterung soll zu einer zeitgemäßen, großflächigen Ladenstruktur beitragen.

Ziel und Zweck der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen zum Neubau eines großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.100 m² zu schaffen. Voraussetzung dafür ist die Ausweisung eines Sondergebietes „großflächiger Einzelhandel“.

In die Planung integriert ist auch der bestehende Drogeriemarkt mit einer Grundfläche von 1.100 m² und einer Verkaufsfläche von 800 m². Dieser soll die Möglichkeit einer geringfügigen Erweiterung von maximal 170 m² nach Osten für Lager-, Vorbereitungs- und Sozialräume erhalten. Die Verkaufsfläche bleibt jedoch unverändert.

Weitere Zielsetzung der Stadt Landsberg am Lech ist es, im Rahmen einer langfristigen städtebaulichen Gesamtentwicklung, entlang der Augsburger Straße einen belebten Einkaufsboulevard mit Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnnutzung zu schaffen. Hierzu hat die Stadt Landsberg am Lech im Jahre 2014 einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten lassen, der auf der Ostseite der Augsburger Straße die Situierung der neu geplanten Baukörper in Richtung Augsburger Straße vorsieht. Die Erschließungs- und Parkierungszonen sollen langfristig nach Osten in Richtung Bahn verlagert werden.

Was geschieht mit dem bestehenden Bebauungsplan?
Im Umgriff des Geltungsbereichs wird der aktuell geltende Bebauungsplan „Nördliches Baugebiet –MI zwischen Bahnlinie Kaufering-Landsberg und B 17“ durch den neuen Bebauungsplan „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ komplett ersetzt.

Wie gestaltet sich die Darstellung im Flächennutzungsplan?
Der aktuell rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech stellt für den überplanten Bereich ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Aus diesem Grund ist parallel zum Bebauungsplan die 73. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei wird die Umwidmung von einem Mischgebiet hin zu einem Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO angestrebt.

Wann und wo erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird von Mittwoch, 28. Februar 2024 bis einschließlich Mittwoch, 03. April 2024, auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. Dabei stehen die beiden Bauleitplanvorentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, die Begründungen, der gemeinsame Umweltbericht und die schalltechnische Untersuchung zur Verfügung. Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarungen möglich?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer  0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-  2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

Warum erfolgt die Beteiligung?
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.

Was ist mit dem Datenschutz?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 19. Februar 2024
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin