Lechwehr

21.02.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Über die Auflegung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech sowie der Herkomer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat hat am 18. Dezember 2024 die Haushaltssatzungen der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech sowie der Herkomer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzungen treten am 01. Januar 2025 in Kraft.

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung der Stadt Landsberg am Lech mit Schreiben vom 21.01.2025 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzungen der Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech und der Herkomer-Stiftung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Landsberg am Lech erfolgte mit Schreiben vom 21.01.2025.

Die o.g. Haushaltssatzungen liegen zusammen mit den Haushaltsplänen gem. Art. 65 Abs. 3 i. V. mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung, sowie § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, Zimmer 1.04 (1.Stock) öffentlich zur Einsicht aus.

Landsberg am Lech, den 13.02.2024

Stadt Landsberg am Lech

Doris Baumgartl

Oberbürgermeisterin