Lechwehr

21.05.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken in den Lech durch die Stadtwerke Landsberg KU
Antrag auf Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis

I.


1. Allgemeines, Zweck des Vorhabens
Die Stadtwerke Landsberg KU, Epfenhauser Straße 12, 86899 Landsberg am Lech, haben beim Landratsamt Landsberg am Lech die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Mischwasser aus der Abwasseranlage Landsberg in den Lech und in den Mühlbach beantragt. Die bestehende Erlaubnis vom 16. März 2005 endet mit Ablauf des 31. Dezember 2024.

Zum Einzugsgebiet der Kläranlage Landsberg am Lech gehören neben der Stadt Landsberg auch der AZV Pürgener Gruppe, bestehend aus Ortsteilen der VG Pürgen und der VG Reichling, und der AZV Fuchstal, bestehend aus Ortsteilen der VG Fuchstal und VG Denklingen.

Das Kanalnetz der Zweckverbände ist vollständig im Trennsystem errichtet, das der Stadt Landsberg im Mischsystem.

Das Abwasser setzt sich überwiegend aus häuslichem Abwasser sowie Schmutzwasser aus Gewerbebetrieben mit geringer Verschmutzung zusammen, das häuslichem Abwasser ähnelt.

Beantragt wird die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für einen Zeitraum von 20 Jahren bis zum 31. Dezember 2044.

Zweck der Benutzung

Da es aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich ist, dass bei allen auftretenden Regenereignissen das anfallende Mischwasser auf der Kläranlage behandelt wird, werden bei Mischsystemen im Kanalnetz Entlastungsanlagen angeordnet, über die bei Regenereignissen unter Wahrung gewässergütewirtschaftlicher Erfordernisse in die Gewässer entlastet wird.

Aus diesem Grund verfügt die Mischwasserkanalisation in Landsberg über insgesamt 15 Entlastungsbauwerke. Dabei handelt es sich um 6 Regenüberläufe (RÜ) und 9 Regenüberlaufbecken (RÜB) bzw. Stauraumkanäle (SK). Die Entlastungen erfolgen in den Lech und in den Mühlbach.

Beantragt wird die Gewässerbenutzung zur Beseitigung behandeltem Mischwasser aus der Abwasseranlage Landsberg in den Lech und in den Mühlbach aus den folgenden Entlastungsbauwerken:

 

Entlastungsbauwerk

Gewässer

Einleitestelle

Entlastungsvolumen pro Jahr [m3/a]*

 

[m³/h]*

Regenüberlaufbecken RÜB 01 KA

Lech

Fluss km 82,250

 

104.300

426

Regenüberlaufbecken RÜB 02 Pflugfabrik

Beckenüberlauf BÜ

Klärüberlauf KÜ

 

 

 

Lech

Lech

 

 

Fluss km 84,100

Fluss km 84,200

 

27.400

390

Regenüberlaufbecken RÜB 03 Lechwehr Postberg

Lech

Fluss km 84,350

 

20.800

346

Regenüberlaufbecken RÜB 04 Lechstraße

Lech

Fluss km 83,670

 

2.270

60

Regenüberlaufbecken RÜB 05 Sandauer Tor

Einleitung in den Mühlbach

 

 

19.800

257

Regenüberlaufbecken RÜB 06 Hofgraben

 

Krachenbergschlucht

In den Lech

Fluss km 84,835

 

78.300

281

RÜB 07 Hopfengartenstr

Lech

Fluss km 82,900

 

5.300

132

RÜB 08 Pitzling

Lech

Fluss km 89,130

 

12.000

46

RÜ 01 Speestraße

Lech

Fluss km 82,700

 

3.100

600

RÜ 03 + 3.1 Augsburger Straße

Lech

Fluss km 83,575

 

1.600

31

RÜ 04 Epfenhauser Siedlung und RÜB 05 BÜ

Lech

Fluss km 83,510

 

1.200

29

RÜ 05 Alte Bergstr

Einleitung in den Mühlbach

 

 

4.400

64

RÜ 06 Autobahnbrücke

Lech

Fluss km 82,730

 

24.680

205

SK 07 Kläranlage

Lech

Fluss km 82,250

 

18.600

 

218

RÜ 08 Pössinger Straße

Lech

Fluss km 84,835

 

4.220

281

      

*Der Mischwasserentlastungsabfluss bzw. die Volumina wurden rechnerisch anhand eines Schmutzfrachtmodells ermittelt.

 

II.

Das Einleiten von Abwasser aus den Entlastungsbauwerken in den Lech und in den Mühlbach stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Die Gewässerbenutzung bedarf nach § 8 Abs. 1 WHG der wasserrechtlichen Erlaubnis, die in Form der gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt werden soll. Über die Erteilung der Erlaubnis wird in einem förmlichen Verfahren entschieden, für dessen Durchführung das Landratsamt Landsberg am Lech sachlich und örtlich zuständig ist (Art. 75 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG, Art. 63 Abs. 2 BayWG, Art. 73 ff BayVwVfG).

Der Antrag der Stadtwerke Landsberg KU sowie die Planunterlagen, die dem Antrag zugrunde liegen, werden auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis 05. Juli 2024 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 0 81 91 / 1 28-2 40 oder per E-Mail unter claus[dot]mueller[at]landsberg.de können auch Termine außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten vereinbart werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die zugehörigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Landsberg am Lech unter https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachung veröffentlicht.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23 oder beim Landratsamt Landsberg am Lech, Außenstelle 12, Justus-von-Liebig-Straße 3, 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2, Einwendungen erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem später stattfindenden Erörterungstermin, der ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden gegebenenfalls über den Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


STADT LANDSBERG AM LECH
Landsberg am Lech, 21. Mai 2024

gez.
i.V. Felix Bredschneider
3. Bürgermeister