Lechwehr

25.11.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, hier: „Erpfting Altort“

Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses verbunden mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Betroffenen und Auslegung des Abschlussberichtes zu den vorbereitenden Untersuchungen

1.         Einleitungsbeschluss

Erfordernis für ein Sanierungsgebiet „Erpfting Altort“
Im Stadtteil Erpfting soll ein Sanierungsgebiet „Erpfting Altort“ geschaffen werden, um eine städtebauliche Verbesserung und Aufwertung des Ortskerns zu ermöglichen sowie städtebauliche Missstände zu beheben. Die bauliche Struktur soll an die Klimaanpassung und an den Klimaschutz angepasst und nach den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entwickelt werden. Außerdem ist vorgesehen, wichtige Gebäude, öffentliche Räume und Grünräume zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dabei soll den Erfordernissen des Denkmalschutzes in Verbindung mit der Nutzung des baulichen Bestandes Rechnung getragen werden. Hierfür können später auch Fördermittel aus der Städtebauförderung unterstützend in Anspruch genommen werden.

Vorbereitende Untersuchungen
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets vorbereitende Untersuchungen durchzuführen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch -BauGB). Der Landsberger Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 11. September 2024 auf der Grundlage von § 140 Nr. 1 i.V.m. § 141 Abs. 1 BauGB beschlossen, vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Erpfting Altort“ die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die

  • Notwendigkeit der Sanierung,
  • die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die
  • anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.
     

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden (§ 141 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen, welcher die Vorbereitung der Sanierung „Erpfting Altort“ einleitet (Einleitungsbeschluss), wird hiermit gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Abschlussbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen
Inzwischen wurden die vorbereitenden Untersuchungen von Mitarbeitern des Landsberger Stadtbauamtes –Referat Stadtplanung- in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Erpfting durchgeführt und mit der Analyse, dem Rahmenplan und einem Maßnahmenkatalog in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Aus der Analyse und den daraus resultierenden Maßnahmen wurde ein Umgriff für ein Sanierungsgebiet herausgearbeitet.

2.         Auslegung des Abschlussberichtes und förmliche Beteiligung der Betroffenen

Auslegung
Der Abschlussbericht wird zusammen mit dem Entwurf der zukünftigen Sanierungssatzung ab Montag, den 02. Dezember 2024 bis einschließlich Dienstag, 07. Januar 2025 auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/bauen-wohnen/stadtentwicklung/dorfentwicklung/vorbereitende-untersuchungen-erpfting/ präsentiert.

Ferner liegt der Abschlussbericht mit dem Satzungsentwurf im vorgenannten Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro ist mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Förmliches Beteiligungsverfahren
Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen der Möglichkeiten beraten werden (§ 137 BauGB).

Während der vorgenannten Auslegungsfrist haben Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene Gelegenheit, sich über den Abschlussbericht, den Prozess und die Sanierungsziele zu informieren. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt Stellungnahmen abzugeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen per Post sind an die Stadt Landsberg am Lech, Stadtplanung und Mobilität, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, oder elektronisch (E-Mail: julia.sack@landsberg.de) zu richten. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische (Tel.-Nr.: 0 81 91/1 28-4 39) oder elektronische Terminvereinbarung (E-Mail: julia.sack@landsberg.de) gebeten.

Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung (Tel. Nummer: 0 81 91/ 1 28 – 4 39, E-Mail: julia.sack@landsberg.de) auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Auskunftspflicht
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist (§ 138 BauGB).

Hinweis
Ab dem Zeitpunkt der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ist auch § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.


Landsberg am Lech, 25. November 2024
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin