26.04.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Neuerlass der Gebührensatzung der Stadt Landsberg am Lech für das Stadtarchiv
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.03.2023 die Gebührensatzung der Stadt Landsberg am Lech für das Stadtarchiv beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.05.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tarifordnung für das Stadtarchiv der Stadt Landsberg am Lech vom 12.9.2002 außer Kraft.
Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern (GO) i .V. mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech \wird Gebührensatzung der Stadt Landsberg am Lech für das Stadtarchiv in der Zeit vom 26.4.2023 bis zum 31.5.2023 in der Stadtverwaltung (Katharinenstraße 1 in 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2.11) zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech - www.landsberg.de - eingesehen werden.