Lechwehr

01.10.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Satzung für die Märkte der Stadt Landsberg am Lech (Marktsatzung – MarktS) und Satzung über die Erhebung von Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte, Töpfermarkt sowie den Christkindlmarkt (Marktgebührensatzung – MarktGebS)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.09.2023 die Satzung für die Märkte der Stadt Landsberg am Lech (Marktsatzung – MarktS) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte, Töpfermarkt sowie den Christkindlmarkt (Marktgebührensatzung – MarktGebS)beschlossen.

Die Satzungen treten zum 01.10.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kodifizierte Fassung der Marktsatzung und Marktgebührensatzung sowie der Vergaberichtlinien der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech in der Fassung vom 01.07.2016 außer Kraft.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i .V. mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech werden die Satzungen für die Märkte der Stadt Landsberg am Lech (Marktsatzung – MarktS) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte, Töpfermarkt sowie den Christkindlmarkt (Marktgebührensatzung – MarktGebS) in der Zeit vom 02.10.2023 bis zum 03.11.2023 in der Stadtverwaltung (Am Englischen Garten 2, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.01), während der üblichen Geschäftszeiten, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech – www.landsberg.de – eingesehen werden.

Landsberg am Lech, 22.09.2023

Doris Baumgartl

Oberbürgermeisterin