Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
über die Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2022 die Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts, beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.03.2022, frühestens jedoch am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die derzeit geltende Unternehmenssatzung für das „Kommunalunternehmen
Stadtwerke Landsberg" vom 22.05.2013 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.05.2020, außer Kraft.
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBI. S. 74) geändert worden ist, erlässt die Stadt Landsberg am Lech die Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke
Landsberg, Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Neufassung der Unternehmenssatzung wird in der Zeit vom 18.02.2022 - 11.03.2022 in der Stadtverwaltung (Zimmer 1.04) zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Satzung kann im Übrigen auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech - www.landsberg.de - eingesehen werden.
Landsberg am Lech, 14.02.2022
Stadt Landsberg am Lech
Doris BaumgartI
Oberbürgermeisterin