Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
über die Auflegung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech sowie der Herkomer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022
Der Stadtrat hat am 15. Dezember 2021 die Haushaltssatzungen der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech sowie der Herkomer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzungen treten am 01. Januar 2022 in Kraft.
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung der Stadt Landsberg am Lech mit Schreiben vom 18.01.2022 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzungen der Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech und der Herkomer-Stiftung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Landsberg am Lech erfolgte mit Schreiben 18.01.2022.
Die o.g. Haushaltssatzungen liegen zusammen mit den Haushaltsplänen gem. Art. 65 Abs. 3 i. V. mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung, sowie § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, Zimmer 1.04 (1.Stock) öffentlich zur Einsicht aus.
Landsberg am Lech, den 11.02.2022
Stadt Landsberg am Lech
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin