Amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans „Münchener Straße – Hofwiese“
Bebauungsplan „Münchener Straße – Hofwiese“ einschließlich der 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech;
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 28. November 2018, aktualisiert in der Sitzung vom 16. September 2020, die Aufstellung des Bebauungsplans „Münchener Straße - Hofwiese“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Münchener Straße - Hofwiese“ sowie der Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich
Das zu überplanende Gebiet liegt im Osten von Landsberg. Im Norden grenzt es an die Gewerbeflächen der Spitalfeldstraße und im Osten an die Reihenhausbebauung Ziegeleistraße 1 bis 27. Im Süden verläuft die Münchener Straße. Im Westen befinden sich die Hauptgebäude des Klosters der Dominikanerinnen zur Hlgst. Dreifaltigkeit. Der Geltungsbereich umfasst ein Areal von ca. 12.800 m² und beinhaltet die Grundstücke mit den Flur-Nummern 1416 TF und 1416/20, beide Gemarkung Landsberg. Das zu überplanende Areal wurde in der Vergangenheit und auch aktuell als Grünfläche landwirtschaftlich genutzt. Daher stammt die Bezeichnung „Hofwiese“.
Anlass der Planung
Vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage an Wohn- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, sollen im geplanten Baugebiet stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote geschaffen werden. Geplant ist eine Förderstätte, Büroräume, eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung, ein Wohnheim sowie Apartmentwohnungen für Menschen mit Behinderung. Die Haupterschließung der Förderstätte und Werkstatt ist über eine neue Zufahrt von der Münchener Straße aus vorgesehen. Die Wohnheime sollen eine Nebenerschließung über die Ziegeleistraße erhalten.
Das Plangebiet ist planungsrechtlich als Außenbereichsfläche im Innenbereich einzustufen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech ist das Planungsgebiet als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sondergebiet Klostergut“ dargestellt. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung nicht zu. Zur Realisierung, ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Parallelverfahren vorgesehen (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Planungsziele
Ziel der Stadt Landsberg am Lech ist es, den Bedürfnissen von behinderten Menschen gerecht zu werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f) BauGB). Von der Art der baulichen Nutzung her soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Bezeichnung „Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“ gemäß § 11 Abs. 1 Baunutzungsverordnung festgesetzte bzw. dargestellt werden. Das Konzept sieht hierzu u.a. folgende Planungsziele vor:
Ausweisung von fünf Baufeldern für mehrere Baukörper, die den funktionalen Ansprüchen als getrennte Wohn- und Arbeitsbereiche einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung gerecht werden.
Situierung eines zentralen, dreigeschossigen Baukörpers an der Münchener Straße.
Anordnung der Wohnbebauung im nördlichen Grundstücksbereich, lärmabgeschirmt durch den Baukörper an der Münchener Straße.
Anordnung aller Baukörper um einen zentralen, grünen Freiraum.
Reaktion der Baukörper auf die bestehende Höhensituation durch Erschließung über Zwischengeschosse. Damit ergibt sich eine angemessene Höhenentwicklung im Bezug zur Nachbarbebauung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannte Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, den Begründungen, Umweltberichten, einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung, einer schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung, einem energetischen Entwicklungskonzept in der Zeit vom 28. September 2022 bis einschließlich 28. Oktober 2022 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.24, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung Landsberg am Lech aktuell für den Publikumsverkehr an Nachmittagen geschlossen, was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/
Der Zugang zu den Papierunterlagen ist auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de möglich.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vor-gebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).
Landsberg am Lech, 16. September 2022
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin