Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021
Die vorgeschriebene Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 ist im Bürgerbüro der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, Zimmer 0.03, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden niedergelegt.
Die Bekanntmachung ist zusätzlich am Verwaltungsgebäude öffentlich angeschlagen.
Landsberg am Lech, den 30. August 2021
Moritz Hartmann
2. Bürgermeister