Anpassung der Grundsteuerhebesätze
Seit 2014 hat die Stadt Landsberg am Lech ihre Grundsteuerhebesätze auf unverändertem Niveau gehalten - trotz kontinuierlich steigender Kosten etwa durch Tarif- und Energiekostenentwicklungen sowie als Folge von Inflation. Die bundesweite Grundsteuerreform ist nun der Auslöser, dass zum 01.01.2025 der in der Haushaltssatzung der Stadt Landsberg festgesetzte Hebesatz seine Gültigkeit verliert. Um im Jahr 2025 fristgerecht die Grundsteuer erheben zu können, ist es erforderlich, dass die Stadt nun zum ersten Mal seit zehn Jahren neue Hebesätze festsetzt. Über die Höhe der neuen Hebesätze der Grundsteuer A und B wurde in der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am Mittwochabend beraten.
Bei der Festlegung der neuen Hebesätze berücksichtigten die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer, die bisherige Entwicklung der Hebesätze sowie den Finanzbedarf der Stadt Landsberg. Besonders wichtig war dem Ausschuss, die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig zu belasten.
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch das Steueramt der Stadt Landsberg am Lech sind die Grundsteuermessbeträge. Das Finanzamt hat aufgrund der bis zum 30.04.2023 erfolgten Grundsteuererklärungen von Eigentümern neue Grundsteuermessbeträge ermittelt. Mit Blick auf verschiedene Nutzungsarten zeigt sich, dass der durchschnittliche Messbetrag im Gebiet der Stadt Landsberg am Lech für Eigentumswohnungen von ca. 43 Euro auf ca. 33 Euro fallen wird. Bei Zweifamilienhäusern bleibt der durchschnittliche Messbetrag in Höhe von ca. 102 Euro nahezu unverändert. Bei Einfamilienhäusern wird der durchschnittliche Messbetrag von ca. 63 Euro auf ca. 72 Euro steigen.
Aufgrund der veränderten Bewertung aller Objekte durch die vorgegebene Grundsteuerreform wird die neue Grundsteuer sicherlich von der bisherigen Grundsteuer abweichen. Durch die geänderte Bewertungsmethode können je nach Einzelfall auch deutlich höhere oder niedrigere Abweichungen von der bisher festgesetzten Grundsteuer entstehen.
Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Landsberg am Lech vorberaten und dem Stadtrat vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A mit 310 Prozent (aktuell 295 Prozent) festzulegen. Für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 390 Prozent (aktuell 370 Prozent) vorgeschlagen.
Soweit der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.10.2024 dem Vorschlag des Verwaltungs- und Finanzausschusses folgt, errechnet sich durchschnittlich eine jährliche Steuerbelastung für Eigentumswohnungen von ca. 130 Euro, für Zweifamilienhäuser von ca. 400 Euro und für Einfamilienhäuser von ca. 280 Euro. Die Anpassung des Hebesatzes wirkt sich damit durchschnittlich pro Jahr im Bereich Eigentumswohnungen mit zirka 6 Euro, im Bereich Zweifamilienhäuser mit zirka 20 Euro und im Bereich Einfamilienhäuser mit zirka 14 Euro aus.