Lechwehr

Bürgerentscheid „Neu- bzw. Erweiterungsbau des Landratsamtes Landsberg am Lech“

Neben der Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 auch der Bürgerentscheid zum Neu- bzw. Erweiterungsbau des Landratsamtes Landsberg am Lech statt.

Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die am Abstimmungstag Unionsbürger (Deutsche und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis wohnen oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht durch Richterspruch vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

BITTE BACHTEN - Aktuelle Benachrichtigung des Landkreises: Das Landratsamt Landsberg am Lech informiert aktuell auf seiner Website alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Briefwahl für den Bürgerentscheid zum Neu- bzw. Erweiterungsbau des Landratsamtes am 23. Februar 2025 teilnehmen möchten, über einen Fehler auf dem Abstimmungsschein. Mit diesem Link gelangen Sie zur aktuellen Information des Landkreises: https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/eintrag/buergerentscheid-neu-bzw-erweiterungsbau-des-landratsamtes-landsberg/#/

Abstimmungsbenachrichtigungen:
Alle Personen, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine Abstimmungs-benachrichtigung. Der Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen erfolgt in der 4.-5. Kalenderwoche. Wenn Sie abstimmungsberechtigt sind und 3 Wochen vor dem Abstimmungstermin noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (E-Mail: buergerbuero@landsberg.de, Telefon: 08191/128-300).

Abstimmungsbezirke:
Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 23 (Urnen-)Abstimmungsbezirke. Diese sind mit den Wahlbezirken der Bundestagswahl identisch. In welchem Abstimmungsraum Sie Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie bitte Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung.

Stimmabgaben im Abstimmungsraum:
Zur Stimmabgabe in einem Abstimmungsraum, bringen Sie bitte Ihre Abstimmungsbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit. Abstimmen kann nur, wer in das Bürgerverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein besitzt. Abstimmende erhalten jeweils einen Stimmzettel. Jeder Abstimmende hat jeweils eine Stimme für drei verschiedene Abstimmungen (Bürgerentscheid 1, Bürgerentscheid 2 und Stichfrage).

Stimmabgabe per Briefabstimmung:
Abstimmungsberechtigte, die ihre Stimme per Briefabstimmung abgeben wollen, benötigen einen Abstimmungsschein. Abstimmungsscheine werden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können schriftlich (z.B. auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch!) beantragt werden. Zum Online-Briefabstimmungsantrag gelangen Sie am schnellsten über den auf der Abstimmungsbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Alternativ können sie auch den folgenden Link verwenden: Briefwahlantrag | Stadt Landsberg am Lech.

Bitte beachten Sie: Die Briefabstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid müssen separat beantragt werden. Mit Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl, erfolgt kein Versand der Briefabstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid. 
Wenn Sie den Abstimmungsschein bereits vor Zugang der Abstimmungsbenachrichtigung online beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie das Feld „Wählerverzeichnis-Nr.“ (kein Pflichtfeld) nicht ausfüllen, da Sie ansonsten eine Fehlermeldung erhalten (die „Wählerverzeichnis-Nummern“ für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid sind in der Regel nicht identisch).

Natürlich können die Briefabstimmungsunterlagen auch postalisch beantragt werden. Hierzu kann der auf der Rückseite des Abstimmungsscheins abgedruckte Antrag verwendet werden. Nach Bearbeitung der Anträge, werden die Briefabstimmungsunterlagen per Post zugesandt. Abstimmungsscheine können grundsätzlich nur bis 21.02.2025, 15 Uhr (über das Bürgerservice-Portal nur bis 19.02.2025) beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung), können Abstimmungsscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr beantragt werden. Alle Briefabstimmungsunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 18 Uhr im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech eingegangen sein.

Bitte beachten Sie: Mit dem Versand der Briefabstimmungsunterlagen kann erst nach Erhalt der Stimmzettel (voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche) begonnen werden. In Anbetracht der kurzen Zeit, die für die Bearbeitung der Anträge und den Versand der Unterlagen bleibt, bittet das Wahlamt der Stadt Landsberg am Lech Abstimmungsberechtigte, vorzugsweise zur Stimmabgabe die Abstimmungsräume aufzusuchen, sofern ihnen dies am Abstimmungstag möglich ist.

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid „Neu- bzw. Erweiterungsbau des Landratsamtes Landsberg am Lech“ erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Landsberg am Lech: https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/eintrag/buergerentscheid-am-23-februar-2025/#/