Höhere Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum
Die Stadt Landsberg am Lech hat ihre Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) zum zweiten Mal fortgeschrieben. Nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Beschlusses des Stadtrats am 25. September ist die überarbeitete Richtlinie nun auf der Website der Stadt öffentlich einsehbar. In der Richtlinie enthalten sind unter anderem die erhöhten Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme von geförderten Kauf- und Mietwohnungen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz von zirka 25 Prozent.
Als Beispiel steigt die Einkommensgrenze einer Familie mit einem Kind für geförderte Mietwohnungen auf ein Bruttojahreseinkommen von ca. 81.000 Euro. In Bezug auf geförderte Eigentumswohnungen erhöht sich die Einkommensgrenze einer Familie mit einem Kind auf ein jährliches Bruttoeinkommen von ca. 100.000 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die sich über die aktualisierten Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum sowie weitere Details der fortgeschriebenen Richtlinie informieren wollen, finden die gesamte aktualisierte Richtlinie auf der Website der Stadt Landsberg am Lech: www.landsberg.de/rathaus/bauen-wohnen/stadtentwicklung/sozialgerechte-bodennutzung/