Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Grund- und Wohnungseigner haben in den vergangenen Monaten Post vom Finanzamt erhalten: Nachdem die Behörde im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform die neuen Messbeträge ermittelt hat, wurden inzwischen die Grundsteuermessbescheide verschickt. Die darin festgelegten Messbeträge sind wichtig: Sie bilden später, quasi in einem zweiten Schritt nach der Vorarbeit durch das Finanzamt, die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch das Steueramt der Stadt Landsberg am Lech.
Das Problem: Manchen Eigentümern sind bei der Kontrolle ihres Grundsteuermessbescheids bereits erhebliche Fehler aufgefallen. Zum Beispiel bei Objekten, bei denen statt der tatsächlichen Wohnfläche im Zuge der Grundsteuererklärung versehentlich das komplette Grundstück als Wohnfläche erklärt wurde. Hier können Differenzen entstehen von mehreren tausend Prozent gegenüber dem ehemals gültigen Messbetrag für ein Objekt.
Deshalb rät die Stadtverwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern dringend dazu, die durch das Finanzamt versandten Grundsteuermessbescheide sorgfältig auf deren Richtigkeit zu prüfen. Eigentümer, die massive Abweichungen des Messbetrages feststellen, lassen diese Abweichung am besten vor einem Widerspruch von ihrem Steuerberater prüfen. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Korrektur möglicher Fehler“, betont Landsbergs Stadtkämmerer Alexander Ziegler, „denn wir als Steueramt wenden später den Messbetrag nur noch auf den Hebesatz an, um die Grundsteuer zu berechnen.“ Jeder Steuerpflichtige kann die Höhe seiner Grundsteuer vorab ganz leicht selbst errechnen, indem er den Messbetrag mit dem neuen Hebesatz multipliziert.
Das Steueramt der Stadt Landsberg am Lech wird die neuen Grundsteuerbescheide bis Jahresende versenden. Das heißt: Wer jetzt seinen Messbescheid prüft und etwaige Fehler korrigieren lässt, stellt damit sicher, dass er einen korrekten Grundsteuerbescheid erhält. Die Kontrolle lohnt sich: Bei Grundsteuerbescheiden, die auf möglichen falschen Angaben beruhen, können Forderungen von bis zu mehreren tausend Euro über der korrekten Steuersumme vermieden werden.