Zuschüsse für die Jugendarbeit
Sportvereine, Schützenvereine sowie sonstige Vereine und Verbände, die gemäß ihrer Satzung aktive Jugendarbeit leisten, können auch in diesem Jahr wieder Zuschüsse von der Stadt Landsberg am Lech für die laufende Jugendarbeit beantragen. Grundlage hierfür sind die Jugend- und Sportförderungsrichtlinien der Stadt.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Anträge von allgemeinen Jugendgruppen für Zuschüsse nach den Jugendförderungsrichtlinien sowie Anträge von Sport- und Schützenvereinen müssen spätestens bis zum 1. März 2025 bei der Stadt Landsberg am Lech eingereicht werden. Den Anträgen der Sport- und Schützenvereine ist die Bestandsmeldung an den jeweiligen Dachverband – den Bayerischen Sportschützenbund oder den Bayerischen Landessportverband (BLSV) – beizufügen.
Zusätzlich sind die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den geltenden Förderrichtlinien durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bei Sport- und Schützenvereinen sind insbesondere die aktive Jugendarbeit und die Beitragssätze anzugeben. Für Zuschüsse nach den Jugendförderrichtlinien ist zudem ein Nachweis über die Steuerbegünstigung erforderlich.
Die formlosen Anträge können an folgende Adresse gesendet werden:
Stadt Landsberg am Lech
Referat Schule, Jugend, Sport
Katharinenstraße 1
86899 Landsberg am Lech
Alternativ ist auch eine Antragstellung per E-Mail möglich: schulen[at]landsberg[dot]de
Für weitere Informationen stehen die zuständigen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner unter oben genannter E-Mail-Adresse im Referat Schule, Jugend, Sport gerne zur Verfügung.