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Fischereischein

Wer in Bayern fischen möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung ist das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung und die persönliche Zuverlässigkeit. 

Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, wäre es vorteilhaft sich vor Ort zu erkundigen, ob Ihr bayerischer Fischereischein anerkannt wird. Sind Sie aus einem anderen Bundesland zugezogen, gilt Ihr Fischereischein in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Fischereischeine aus dem Ausland werden in Bayern nicht anerkannt.

Der Fischereischein muss vom/von der Antragsteller/in persönlich abgeholt werden. Dabei ist auf der Vorderseite unter dem Passbild die Inhaberunterschrift zu leisten.

Außerdem ist der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles Passbild

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Persolausweis oder Reisepass des/der Erziehungsberechtigten

Fischerprüfung:

Die Fischerprüfung wird in Bayern von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt. Dort können Sie sich online zur Fischerprüfung anmelden. Voraussetzung ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges.

http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/ 
http://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/fischerpruefung