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Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Weitere Informationen zum Thema Gaststättenerlaubnis auf www.freistaat.bayern.

Beantragen können Sie die Gaststättenerlaubnis im Ordnungsamt.