Bürger-ABC
Hundesteuer / An- und Abmeldung eines Hundes
Die Geschichte der Hundesteuer reicht in Deutschland bis in die Zeit um 1500 zurück. Damals erfolgte die Steuererhebung durch Abgabe von Hundekorn z.B. Hafer, Gerste und Roggen. Heute dient diese Steuer dem ordnungspolitischen Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Anmeldung
In der Stadt Landsberg am Lech führt das Halten eines über vier Monate alten Hundes grundsätzlich zum Steuertatbestand und damit zur unverzüglichen Anmeldung.
Die Anmeldung kann persönlich oder fernmündlich im Bürgerbüro oder im Steueramt der Stadt Landsberg am Lech vorgenommen werden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.
Zum Onlineformular
Sie können das Formular aber auch herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen. Download Formular
Abmeldung
Der Hundehalter hat seinen Hund unverzüglich im Bürgerbüro oder im Steueramt der Stadt Landsberg am Lech
abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist. Gleiches gilt wenn der Halter aus der Stadt weggezogen ist.
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Höhe der Hundesteuer
In der Stadt Landsberg am Lech beträgt die Steuer:
- für den 1. Hund jährlich 90,00 Euro
- für den 2. und jeden weiteren Hund 150,00 Euro
- für Kampfhunde 900,00 Euro
Zuständigkeit
Im Bürgerbüro oder im Steueramt ist die An- und Abmeldung eines Hundes möglich.
Der Erlass eines Hundesteuerbescheides fällt in das Aufgabengebiet des Steueramtes.
- Anmeldung Hund(PDF / 210,79 KB)
- Abmeldung Hund(PDF / 140,58 KB)
- Hundesteuersatzung(PDF / 59,06 KB)
- 1. Änderung der Hundesteuersatzung vom 17.12.2010(PDF / 50,65 KB)
- 2. Änderung der Hundesteuersatzung vom 12.12.2017(PDF / 42,30 KB)
- Informationen zur Hundesteuersatzung(PDF / 48,83 KB)
- Hundesteuer: Die Datenschutz-Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)(PDF / 106,60 KB)