Bürger-ABC
Förderung kultureller Veranstaltungen und Projekte in der Stadt Landsberg am Lech
Sie sind Künstler(in) oder Kulturschaffende(r), ein kulturell tätiger Verein oder ein Ensemble?
Sie leben in Stadt oder Landkreis Landsberg am Lech oder haben einen besonderen Bezug zur Stadt?
Sie planen ein Projekt, eine Ausstellung, eine Aufführung?
Hier finden Sie Informationen über städtische Fördermöglichkeiten.
Wie kann gefördert werden?
- finanzielle Zuschüsse für Kulturprojekte als Deifizitausgleich
- Gewährung von Sach- bzw. Personalleistungen
- Bereitstellung städtischer Räumlichkeiten oder Einrichtungen
Was kann gefördert werden?
Es werden öffentliche kulturelle Nonprofit-Veranstaltungen und Projekte gefördert,
- die eine wesentliche Bereicherung des Kulturlebens in Landsberg am Lech darstellen und
- das städtische Kulturangebot ergänzen und
- in der Stadt Landsberg am Lech stattfinden.
Die Stadt Landsberg am Lech legt dabei besonderen Wert auf:
- neuartige künstlerische Ansätze oder spartenübergreifende Projekte
- qualitativ herausragende Projekte, Initiativen und Sonderthemen
- Projekte mit integrativem oder inklusivem Charakter
- Projekte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bevorzugt ansprechen
oder einen generationenübergreifenden Ansatz verfolgen
- Projekte, denen ein besonderes bürgerschaftliches Engagement zugrunde liegt
- Projekte und Vorhaben, die eine größtmögliche soziale Teilhabe garantieren
- Projekte der Kulturellen Bildung, die in Kooperation mit verschiedenen
Kulturträgern durchgeführt werden und die über das reguläre Programm der
beteiligten Einrichtungen hinaus besondere Impulse und Innovationen entwickeln
Wichtig: Projektbeginn erst nach Antragstellung.
Höhe der Zuwendung
Die Förderung beträgt in der Regel 30%. der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber 2500,00 Euro. Diese Förderung kann ganzjährig, spätestens jedoch acht Wochen vor Projektstart beantragt weden.
Bei Veranstaltungen und Projekten, die einen Förderbedarf von mehr als 2500,00 Euro vorsehen, ist eine Einzelbewilligung des Förderantrages ausschließlich durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss möglich. Dieser Antrag ist spätestens bis zum 15. Oktober für das folgende Jahr zu stellen.
Verfahren, Formalien und „Kleingedrucktes“
Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie das entsprechende Formblatt sowie die Kulturförderrichtlinien mit allen Informationen auf
Wichtige Info:
Einreichungsfrist für alle Anträge über 2500,00 Euro bis 15. Oktober
Anträge auf Förderung über 2500,00 Euro, die bis zum 15. Oktober im Kulturbüro vorliegen, werden in der nächsten Sitzung des Bildungs-Sozial- und verhandelt.
Links zu weiteren Fördermöglichkeiten
- Kulturförderung durch den Bezirk Oberbayern
- Förderung durch den Freistaat Bayern - Kulturfond
- Förderung durch den Freistaat Bayern - Künstlerförderung
- Verband freie darstellende Künste Bayern e.V.
- Kunst- und Kulturförderung des Bundes
- Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes
- Fonds Soziokultur
- Kulturförderung der Europäischen Union
Unterlagen zur Kunst- und Kulturförderung in Landsberg am Lech
- Kulturelle Veranstaltungen - Förderrichtlinien(PDF / 86,77 KB)
- Kulturelle Veranstaltungen - Antrag auf Förderung(PDF / 118,45 KB)
- Kulturelle Veranstaltungen - Verwendungsnachweis zur Förderung(PDF / 140,79 KB)