Lechwehr

Bürger-ABC

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Veranstaltungsanzeige nach Art. 19 LStVG

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen wollen, müssen Sie dies dem Ordnungsamt unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung, sowie der Zahl der erwarteten Teilnehmer so früh wie möglich, spätestens jedoch eine Woche vorher schriftlich anzeigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und mit dem Ordnungsamt abstimmen.

Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) notwendig sein. Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von Alkohol.