Bürger-ABC
Werbeanlagen
Wir beraten Sie gerne vor der Antragstellung. Viele Fragen zu Ausführung, Größe, Form und Anbringungsort der Werbeanlage lassen sich durch ein persönliches Gespräch klären.
Bitte bringen Sie zur Beratung mit:
- einen Lageplan (Maßstab 1:1000)
- ein Foto des Ortes, an dem die Werbeanlage angebracht wird
- eine Fassadenansicht und eine Skizze der geplanten Werbeanlage
- oder eine Fotomontage des Anbringunsorts mit Darstellung der geplanten Werbeanlage
Was sind Werbeanlagen?
Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.
Beispiele:
- Firmenlogos
- Blenden an Fassaden
- Schilder mit Beschriftungen
- Schaufensterbeklebungen
- Ausleger, Ausstecktransparente
- Beschriftungen auf festen Markisen
- freistehende Werbeanlagen wie Pylone, Standschilder, Sammelhinweise
- aufgemalte Schriften und Embleme an Fassaden
- Schaukästen, Plakattafeln, Plakatsäulen, Werbeplanen an Baugerüsten
- Leuchtreklamen aller Art: An Fassaden, auf Vordächern, über Schaufenstern
Genehmigungspflicht:
Grundsätzlich ist die Errichtung, Anbringung, Aufstellung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
- Außenwerbeanlagensatzung(PDF / 381,85 KB)
- Außenwerbeanlagensatzung_Zoneneinteilung(PDF / 5,79 MB)
Stadtbauamt
Postanschrift:
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstraße 1
86899 Landsberg am Lech- Anja Schuhmacher
- 08191 128 215
- 08191 128 59 215