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Wahlen

Bundestagswahl 2025

Am 27.12.2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestags, sind vorgezogene Neuwahlen erforderlich. Die Wahl der Abgeordneten zum 21. Deutschen Bundestag, findet am 23. Februar 2025 statt.
 
Wahlberechtigt sind laut § 12 Bundeswahlgesetz (BWahlG) alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel an der Bundestagswahl teilnehmen. Sogenannte Auslandsdeutsche müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Wahlbenachrichtigung:
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der 3.-4. Kalenderwoche. Wenn Sie wahlberechtigt sind und 3 Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (E-Mail: buergerbuero@landsberg.de, Telefon: 08191/128-300).

Wahlbezirke:
Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 23 (Urnen-)Wahllokale. In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Stimmabgabe im Wahllokal:
Zur Stimmabgabe in einem Wahllokal, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder einen Wahlschein besitzt. Wählerinnen und Wähler erhalten jeweils einen Stimmzettel. Jeder Wähler hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Stimmabgabe per Briefwahl:
Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Wahlscheine werden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können schriftlich (z.B. auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch!) beantragt werden. Zum Online-Briefwahlantrag gelangen Sie am schnellsten über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Alternativ können Sie auch den folgenden Link verwenden: Briefwahlantrag | Stadt Landsberg am Lech

Natürlich können die Briefwahlunterlagen auch postalisch angefordert werden. Hierzu kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag verwendet werden. Nach Bearbeitung der Anträge, werden die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Wahlscheine können grundsätzlich nur bis 21.02.2025, 15 Uhr (über das Bürgerservice-Portal nur bis 19.02.2025) beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr beantragt werden. Alle Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 18 Uhr im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech eingegangen sein.

Bitte beachten Sie: Die vorgezogene Neuwahl des Bundestags und die damit verbundenen – gegenüber einer regulären Wahl – verkürzten Fristen, führen zu einem verkürzten Briefwahlzeitraum. Mit dem Druck der Stimmzettel kann erst nach dem 30.01.2025 (nach Zulassung der Wahlvorschläge und Entscheidung über etwaige Beschwerden) begonnen werden. In der Folge kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen – nach derzeitigem Kenntnisstand – voraussichtlich frühestens am 06.02.2025 begonnen werden. In diesem Zusammenhang bittet das Wahlamt der Stadt Landsberg am Lech Wahlberechtigte, vorzugsweise zur Stimmabgabe die Wahllokale aufzusuchen, sofern ihnen dies am Wahltag möglich ist.


Detaillierte Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin