Lechwehr

Sozialgerechte Bodennutzung

­­Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, eine Pflichtaufgabe der Kommunen, ist mittlerweile zu einer großen Herausforderung für alle Städte und Gemeinden geworden. Der Stadtrat von Landsberg am Lech hat hierzu am 23.09.2015 einen Grundsatzbeschluss mit der Richtlinie zur sozialgerechten Bo­den­nutzung gefasst.

Darin ist festgelegt, dass bei der Entwicklung von Wohnraum über ein Bebauungs­planverfahren ein entsprechender Anteil an sozialem Wohnungsbau vorzusehen ist. Zudem ist ein Teil der Infrastrukturkosten, die durch die Neuschaffung von Woh­nungen entstehen vom Projektentwickler zu übernehmen.

 „Sozialgerechte Bodennutzung“ ist ein Instrument zur städtebaulichen Planung und sinnvollen Weiterentwicklung der Stadt in Form von städtebaulichen Ver­trägen zwischen Bauherren (Investoren)  und der Stadt Landsberg am Lech.